ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND VERKAUFSBEDINUNGEN
ANWENDUNGSBEREICH
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Kundenbestellungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Dem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
PREISANGEBOTE
Preisangebote gelten freibleibend aufgrund derzeitiger Löhne, Material- und Papierkosten ab Lieferfirma und ausschließlich Verpackung. Bei Erhöhung dieser Kosten ist der Verkäufer berechtigt, den Preis bis zur Lieferung angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Dies gilt insbesondere bei Rahmen-/Ratenlieferungsverträgen. Der Käufer ist in diesem Fall nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
VERTRAGSSCHLUSS
Der Vertragsschluss erfolgt seitens des Verkäufers unter dem Vorbehalt der Warenverfügbarkeit, insbesondere unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer. Soweit der Verkäufer den Kaufgegen-stand nicht oder nicht rechtzeitig geliefert erhält, informiert er den Käufer hierüber unverzüglich und erstattet eventuell bereits geleistete Kaufpreiszahlungen. Die Haftung des Verkäufers für eigenen Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt.
PREISE UND VERSANDKOSTEN
Die vom Verkäufer angegebenen Preise sind Nettopreise für die Lieferung ab Werk, die sich um die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen. Die Kosten für Transport, Versicherung und Ausfuhr trägt der Käufer. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
LIEFERUNGEN
Die bestellte Ware wird durch den Verkäufer schnellstmöglich geliefert. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind. Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Im Falle des Annahmeverzuges gelten Lagerungsgebühren in angemessener Höhe, mindestens jedoch solche von 1% des Warenwertes pro Monat, als vereinbart. Urheber-, Markenschutz- und Vervielfältigungsrechte verbleiben jedenfalls dem Verkäufer. Der Käufer trägt für die Verletzung von Urheber-, Markenschutz- und Vervielfältigungsrechten die volle Verantwortung und hat den Verkäufer im Falle der Inanspruchnahme schad- und klaglos zu halten. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, über urheberrechtliche Verhältnisse Erkundigungen einzuziehen.
MASS-, GEWICHTS- UND MENGENABWEICHUNGEN
Bei allen Produkten aus Voll- und Wellpappe gelten im Zweifel das Innenmaß (Länge x Breite x Höhe) in Millimeter als vereinbart. Geringfügige Abweichungen in Abmessungen, Farbnuancen oder im Format berechtigen nicht zur Mängelrüge und stellen keinen Sachmangel dar. Rügen jeglicher Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Die handelsüblichen Gewichtsabweichungen von 10 % nach oben oder unten sowie Mehr- und Minderlieferungen bei Bestellung folgender Mengen können nicht beanstandet werden:
- bis 500 Stück 30 %
- bis 2.000 Stück 20 %
- bis 5.000 Stück 15 %
- über 5.000 Stück 10 %
VERVIELFÄLTIGUNGSMITTEL
Vervielfältigungsmittel jeglicher Art wie Stanzformen, Druck-platten, Lithografien, Klischees und Werkzeuge bleiben das unveräußerliche Eigentum des Verkäufers, selbst dann, wenn die Herstellungskosten ganz oder teilweise vom Käufer getragen werden. Herausgabeansprüche des Käufers sind daher ausgeschlossen.
AUFBEWAHRUNG
Der Verkäufer übernimmt hinsichtlich der Übernahme von Manuskripten, Originalen, Klischees, Druckunterlagen sowie ähnlichem keinerlei Haftung aus Verwahrungsverträgen.
BETRIEBSSTÖRUNGEN
Fälle höherer Gewalt sowie Streiks, Aussperrungen, nicht rechtzeitige Belieferung mit dem zur Abarbeitung des Auftrages benötigten Materials und dergleichen führen zunächst zu einer Verlängerung der Lieferfristen und entbinden gegebenen-falls den Verkäufer von seiner Lieferverpflichtung; der Käufer ist in diesem Fall nicht zur Zurückziehung des Auftrages berechtigt.
SCHADENERSATZANSPRÜCHE
Der Verkäufer haftet in voller Höhe bei eigenem Vorsatz und groben Verschulden und dem seiner Angestellten. Dem Grunde nach haftet der Verkäufer bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und außerhalb solcher für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen, wobei sich die Schadensersatzpflicht der Höhe nach auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen den Verwender ausgeschlossen.
IMPRESSUM
Der Verkäufer ist berechtigt, Firmennamen sowie Markenbezeichnung auf die zur Ausführung gelangenden Drucksorten und Erzeugnisse auch ohne spezielle Bewilligung des Käufers anzubringen.
EIGENTUMSVORBEHALT
Sämtliche Warenlieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Verkäufers. Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers.
RÜGEPFLICHT DES KÄUFERS BEI MÄNGELN
Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Sach- und Rechtsmängel innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Hierbei genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert, wie dem Käufer möglich, zu beschreiben.
MARKENRECHTE DRITTER
Der Käufer stellt den Verkäufer von Markenrechten Dritter frei, soweit er den Aufdruck einer Marke auf der bestellten Ware wünscht. Der Verkäufer ist berechtigt die Ware mit Firmennamen, Produkt- und Markenbezeichnungen zu versehen.
GEWÄHRLEISTUNG
Die Gewährleistungsansprüche des Käufers beschränken sich zunächst auf ein Recht zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rück-tritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Gewährleitungsansprüche bestehen nicht bei unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
HAFTUNG
Die Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht werden, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden beschränkt, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Schadensersatzansprüche aus Verzug oder nachgewiesene Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß § 284 BGB sind auf 5 % des Kaufpreises beschränkt.
GERICHTSSTANDVEREINBARUNG
Für die Rechtsbeziehung der Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Regensburg, soweit es sich bei dem Vertragspartner des Verkäufers um einen Kaufmann im Sinne des §§ 1 ff. Handelsgesetzbuch ist.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
Stand 01.11.2018



